ZAK Dez. 2014_ES - page 8

WIRTSCHAFT
Saftige
Gewinne
für Aktionäre
„Das Wehklagen
der Wirt-
schaft über den angeblich
abgesandelten Standort Ös-
terreich ist völlig unange-
bracht.“ Diesen Schluss zieht
AK-Präsident Josef Pesserl
aus dem „AK-Wirtschaftsin-
dex 2014“.
Mehr als 500 Mio. Euro
Tatsächlich haben sich die
untersuchten 114 namhaften
Unternehmen von der Krise
erholt und lagen 2013 im
Schnitt bei allen maßgebli-
chen Indikatoren deutlich
über dem Krisenjahr 2009, er-
läutert Studienautor Dr. Bern-
hard Koller. Insbesondere die
Aktionäre und Gesellschafter
konnten sich über saftige Ge-
winnausschüttungen freuen.
Diese erreichten im Vorjahr
mehr als 500 Millionen, in
den vergangenen 5 Jahren seit
der Finanzkrise in Summe 3,8
Milliarden Euro.
„Bezeichnend für die Fehlent-
wicklung in der Wirtschaft“
ist für AK-Präsident Josef
Pesserl die Tatsache, dass
Wohnbauförderung
für AK-Mitglieder
A
rbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die neuen
Wohnraum schaffen, können
durch die AK-Wohnbauförde-
rungsaktion einen Zinsenzu-
schuss erhalten.
AK-Mitglieder, die im Jahr 2014
ihre geförderte Neubauwoh-
nung bezogen oder ihren Roh-
bau mit Hilfe der Neubauför-
derung der öffentlichen Hand
errichtet haben, können einen
einmaligen Zinsenzuschuss
erhalten. „DieHilfestellung soll
den Mitgliedern zugute kom-
men, die durch die Errichtung
ihres Eigenheimes bzw. den
Kauf ihrer ihrer Wohnung eine
schwere finanzielle Belastung
auf sich genommen haben“,
erklärt Präsident Josef Pesserl.
Der Zinsenzuschuss für nicht-
geförderte Kredite oder Darle-
hen, die zur Finanzierung von
Errichtungskosten aufgenom-
men wurden, beträgt bis zu
700 Euro.
Informationen und Formulare
sind ab Dezember 2014 in allen
AK-Außenstellen sowie unter
der AK-Servicenummer 05
7799-2520 erhältlich bzw. über
unsere Homepage (
.
arbeiterkammer.at) verfügbar.
Der letzte Einreichtermin ist
der 31. März 2015.
die Unternehmen im Vorjahr
mehr in Finanzanlagen als in
Sachanlagen investiert haben.
Arbeitnehmer entlasten
Weniger erfreulich als für
die Aktionäre stellt sich die
Entwicklung für die Beschäf-
tigten dar, die 2012 und 2013
Reallohnverluste hinnehmen
mussten. Auch die Steuerlast
ist ungleich verteilt: Denn
während die Abgabenbelas-
tung für die ArbeitnehmerIn-
nen kontinuierlich auf zuletzt
32,12 % stieg, zahlten die un-
tersuchten Unternehmen im
Schnitt nur 6,73 % ihres Jah-
resüberschusses an Gewinn-
steuern. Nicht zuletzt deshalb
sieht Pesserl die Forderung
von ÖGB und AK nach einer
raschen Lohnsteuersenkung
abermals bestätigt: „Eine Ent-
lastung muss kommen, und
zwar in vollem Ausmaß für
die ArbeitnehmerInnen“, ver-
wahrt sich der AK-Präsident
gegen Forderungen, mit einem
Teil des Steuersenkungsvo-
lumens die Wirtschaf t zu
entlasten.
26.000 einkommensschwa-
che Steirer bekommen mehr
Wohnbeihilfe. Ab 2015 sind
die Einkommensgrenzen um
zehn Prozent höher, sodass
der Kreis der Anspruchsbe-
rechtigten um 3.000 Personen
steigen dürfte. Eine Mindest-
pensionistin mit monatlich
857,73 Euro erhält 289,20 Euro
Wohnbeihilfe mehr pro Jahr.
„Durch eine Valorisierung
der Einkommen ist erstmals
gewährleistet, dass Menschen
weiterhin die notwendige
Hilfe erhalten, wenn ihr Ein-
kommen geringfügig steigt“,
begrüßt AK-Expertin Mag.
Susanne Bauer die Reform.
Geschoßwohnbau (Neubau)
Auch die künftige Berech-
nungsmodalität von Mieten
– diese zu zwei Drittel an
den steirischen Richtwert zu
binden – ist positiv zu werten,
weil die bisherigen förde-
rungsbedingten Sprünge der
Annuitäten ausgeschlossen
werden und MieterInnen eine
nachvollziehba re Berech-
nungsbasis ihrer Miethöhen
erhalten.
Sanierungsförderung
Neue Sanierungsregelungen
Wohnen soll leistbarer werden: Für sozial Schwache werden die
Einkommensgrenzen bei der Wohnbeihilfe erhöht.
(drubig-photo)
Land
schnürt ein
Wohnbaupaket
Das Land Steiermark
erhöht ab 2015 die Wohnbeihilfe und
regelt die Baufinanzierungen neu.
bedeuten höhere förderbare
Baukosten sowohl im genos-
senschaftlichen als auch im
privaten Wohnbau und im Ge-
meindewohnbau, um die stark
rückläufige Sanierungsrate
anzuheben. Bei Vollausschöp-
fung aller Baumöglichkeiten
(beispielsweise Lift) ist mit
etwas höherenMieten zu rech-
nen, erklärt die AK-Expertin.
Das Wohnbaupaket, das sich
auf die Förderungsperiode
bis 2019 bezieht, kann jedoch
nur ein erster Schritt sein.
„Wünschenswert ist ein För-
derungssystemmit Direktdar-
lehen und Zweckbindung der
Wohnbauförderungsmittel, da
mit den Förderungsbeiträgen
dem Wohnbaufinanzierungs-
kreislauf Budgetmittel entzo-
gen werden.“
Außerdem müsste bewertet
werden, ob die gewünschten
Effekte im nötigen Ausmaß
eingetreten sind. Das gilt auch
für die Anpassungen im Be-
reich der Wohnbeihilfe. Aus
MieterInnensicht sollten, so
Bauer, die Genossenschaften
aus Transparenzgründen bei
ihren Mietzinsvorschreibun-
gen verpflichtet werden, den
Ausgangsberechnungswert
auszuweisen.
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