ZAK Nov. 2014 ES_End - page 11

KONSUMENT
Zahlungsaufforderung
als Urlaubsandenken
N
amibia – unvergessliche
Urlaubseindrücke von
wilden Tieren, die man sonst
nur aus der Universum-Serie
kennt, von Sonnenuntergän-
gen in Farben, die es hier-
zulande gar nicht gibt und
von einer unendlichen Weite.
Zwei Jahre ist es schon her,
seit ein Grazer Ehepaar diesen
Urlaub genossen hat – und vor
Kurzem kam per Mail ein un-
erwartetes Urlaubsandenken:
Die Jahresrate für die damals
abgeschlossene Reiseversiche-
rung – immerhin 89 Euro – sei
wieder fällig, teilte das Unter-
nehmen mit. Dabei waren die
Betroffenen der Meinung, sich
nur für diese eine Reise versi-
chert zu haben. Weil er nicht
rechtzeitig gekündigt worden
sei, verlängere sich der Versi-
cherungsvertrag automatisch
um ein Jahr, so die Rechtsbe-
Bei Urlaubsbuchungen im Internet
werden oft Reisever-
sicherungen mit abgeschlossen. Manche Versicherungen
verlängern gesetzeswidrig die Verträge automatisch.
lehrung der Versicherung.
„In den vergangenen Wochen
häufen sich derartige Fälle
gesetzeswidrigen Vorgehens“,
berichtet AK-Konsumenten-
schutzexperte Peter Jerov-
schek. „Keinesfalls sollten
Betroffene die geforderte Sum-
me zahlen! Die automatische
Verlängerung eines Versiche-
rungsvertrages ist nämlich
verboten.“
Schriftlich kündigen
Laut Gesetz müssen Versiche-
rungen ihre Kunden schrift-
lich über die Kündigungs-
möglichkeit informieren, und
zwar rechtzeitig vor jenem
Stichtag, mit dem der Vertrag
gekündigt werden müsste.
„Viele glauben beim Ankreu-
zen im Internet, nur für eine
einzige Reise eine Versiche-
rung abzuschließen“, erklärt
Jerovschek. „Daher kümmern
sie sich gar nicht um die Kün-
digungsmodalitäten.“
Wer eine unerwartete Zah-
lungsaufforderung einer Rei-
seversicherung erhält, dürfe
ihr keinesfalls nachkommen,
rät der Konsumentenschützer.
Allerdings solle man schrift-
lich erklären, der Vertrag sei
beendet und sich darauf be-
rufen, dass eine automatische
Verlängerung gesetzeswidrig
sei. Die Arbeiterkammer hilft
ihren Mitgliedern bei Bedarf
dabei, diesen Brief zu ver-
fassen.
Manchmal treibt der mutmaß-
liche Versicherungsbetrug
sonderbare Blüten: In einem
Fall forderte die Versicherung
sogar eine Folgeprämie ein,
obwohl eine vor Jahren verse-
hentlich abgeschlossene Rei-
seversicherung nachweislich
sofort storniert worden war.
Es existierte also nicht einmal
ein Vertrag, der verlängert
hätte werden können.
Ursula Jungmeier-Scholz
Keine Extras
für Zahlscheine
Mit Hutchinson 3
hat der
OGH ein weiteres Unterneh-
men dazu verurteilt, das
Zahlscheinentgelt abzu-
schaffen.
Die Zahlscheingebühr ist
nicht rechtens, egal unter
welchem Titel sie verkauft
wird. Eigentlich ist das bereits
seit Einf ührung des Zah-
lungsdienstegesetzes mit 1.
November 2009 geklärt: Kein
Verbraucher darf aufgrund
seiner Art, Rechnungen zu be-
zahlen, benachteiligt werden.
Doch hartnäckig bestrafen di-
verse Unternehmen jene Ver-
tragspartner, die ihnen keinen
direkten Zugriff auf ihr Konto
gewähren. Besonders üblich
ist – oder war – diese Vor-
gangsweise bei Versicherun-
gen und Telekom-Anbietern.
Nach T-Mobile und A1 wurde
nun auch Hutchinson 3 vom
OGH dazu verurteilt, aus den
Verträgen jene Klauseln zu
entfernen, die ein Zahlschein-
entgelt beinhalten. In Hin-
kunft kann dieser Posten nicht
mehr eingefordert werden.
Aber was ist mit dem Geld,
das die Mobilfunkbetreiber
und Versicherungen in den
vergangenen Jahren einge-
nommen haben? „Konsumen-
ten haben ein Recht darauf,
diese Zahlscheinentgelte zu-
rückzufordern, und zwa r
inklusive Umsatzsteuer“, er-
klärt AK-Expertin Mag. Nadja
Schretter. Ein Musterbrief zur
Rückforderung steht auf der
AK-Homepage zur Verfügung.
Namibia: nach dem Traum-
urlaub wollte Reiseversiche-
rung erneut abkassieren.
(Iulia Sokolovska –Fotolia)
Die Gebühr auf Zahlscheine kann
zurückgefordert werden.
(Fotolia –
Gina Sanders)
ZAK
11
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10 12,13,14,15,16,17,18,19,20,21,...24
Powered by FlippingBook