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DAS SAGEN EXPERTEN
3 Fragen, 3 Antworten
Was ist die Reifen-
druck-Kontrolle beim
Neuwagen?
Wie wirkt sich eine
Babypause auf die
Pension aus?
3
ZAK
AUF ZACK
2
E
s geht um die Gefahr, die von
einem falschem Reifendruck
ausgeht. Die EU hat eine Verord-
nung erlassen, wonach ab 1. No-
vember Neuwagen beim Kauf mit
Reifendruck-Kontrollsystemen
ausgestattet sein müssen. Da-
durch sollen Gefahren vermindert
und die Umwelt durch optimier-
ten Treibstoffverbrauch geschont
werden. Das neue System ist aber
mit Zusatzkosten beim Reifen-
wechsel verbunden. Angeboten
werden zwei unterschiedliche Sys-
teme: Bei der direkten Messung
wird der Luftdruck über Senso-
ren im Reifen gemessen. Ein Sen-
sor kann bis zu 100 Euro kosten,
was sich etwa beim Wechsel auf
Winterreifen auswirkt. Bei der in-
direkten Methode gibt es keine
exakte Messung, der Bordcom-
puter warnt nur, falls in einem der
Reifen der Luftdruck absinkt.
N
ach der Geburt eines Kindes
werden der Mutter maximal
4 Jahre als Kindererziehungszeit
für die Pension angerechnet.
Bekommt sie innerhalb dieser
48 Monate ein weiteres Kind, so
endet die Kindererziehungszeit
für das ältere mit der Geburt des
jüngeren. Bei Mehrlingsgebur-
ten werden längstens fünf Jahre
angerechnet. Für jeden Monat
dieser
Kindererziehungszeit
wird ihrem Pensionskonto aus
dem Familienlastenausgleichs-
fonds der Beitrag für ein fiktives
Gehalt gutgeschrieben. Im Jahr
2014 beträgt dieses fiktive Mo-
natseinkommen 1.649,84 Euro.
Diese Gutschrift bekommt die
Frau auch, wenn sie während
dieser Zeit ihre Berufstätigkeit
wieder aufnimmt – zusätzlich zu
den Pensionsbeiträgen aus ihrer
Erwerbstätigkeit.
Kontrollsystem für
den Reifendruck
Erziehungszeit
und Pension
Mag. Thomas Wagenhofer
AK-Konsumentenschutz
Mag.
a
Bernadette Pöcheim
AK-Frauenreferat
Enthält Weihnachts-
geld auch Prämien
und Überstunden?
1
D
ie Höhe einer Sonderzah-
lung hängt vom Kollektiv-
vertrag ab, der für das Dienst-
verhältnis gilt. Meistens beträgt
das Weihnachtsgeld ein Monats-
gehalt oder einen Monatslohn.
Es gibt aber auch Branchen, in
denen weniger gezahlt wird. Re-
gelmäßig geleistete Überstun-
den und Prämien müssen nur
dann imWeihnachtsgeld enthal-
ten sein, wenn dies im KV steht
oder vereinbart ist. Bei Teilzeit-
beschäftigten allerdings müssen
regelmäßige Mehrstunden beim
Weihnachtsgeld immer berück-
sichtigt werden, sofern dafür
nicht Zeitausgleich vereinbart
ist. Das Weihnachtsgeld ist meist
im November oder Dezember
fällig. Wenn Sie kein ganzes Jahr
in der Firma beschäftigt waren,
wird das Weihnachtsgeld meist
nur anteilig ausbezahlt.
Dr. Wolfgang Nagelschmied
AK-Arbeitsrecht
EXPERT
I
NNENTIPPS • LESER
Fälligkeit des
Weihnachtsgeldes
Hilfe nach Kündigung
Ichmöchtemichbei Ihnen für Ihre
Unterstützung in Sachen Kündi-
gung sehr herzlich bedanken. Es
konnte nun, und das ist deutlich
auf Ihre Unterstützung zurück-
zuführen, eine einvernehmliche
Lösung getroffen werden.
DI St.L, Graz
Dank für Unterstützung
Ich möchte mich ganz herzlich
für Ihre Arbeit bedanken, insbe-
sondere bei Frau Feirer von der
AK Leibnitz. Es war eine harte
Zeit für mich. Vor Gericht zu ge-
hen und mit Richter und Rechts-
anwälten zu tun zu haben. Auch
emotional war es für mich hart,
sich einzugestehen, nur wie ein
Gegenstand benutzt worden zu
sein. Ich bin so froh, dass es die
Arbeiterkammer gibt.
Name und Adresse bekannt
Abo storniert
Vielen Dank für die Hilfe beim
Stornieren der offenen Rech-
nungen bzw. Sendungen vom
Verlag. Was in den Zusendungen
enthalten war, übersteigt meine
Vorstellung von einem Magazin.
Das Blatt hat vier Seiten Inhalt mit
zwei beigelegten Flugblättern.
Das „Magazin“ nennt sich Out-
look Inside und sollte für das
kostenlose Microsoft-Programm
eine Bedienungshilfe bieten.
Und da liegt die Falle für User, die
nach Outlook Tools googeln. An-
scheinend hat der Verlag eine be-
zahlte Werbung über ein Popup-
Fenster gehabt, wo man sich ein-
tragen musste. Ich habe daraus
gelernt, online genau zu schauen
und nirgends private Daten zu
hinterlassen.
Janina K., online
Ticketpreis erstattet
Ihr Einwirken in meinem Anlie-
gen war von Erfolg gekrönt: Ich
habe von Opodo/London die
Zahlung von 184 Euro erhalten.
Die haben nur wirklich alle Hebel
gegen die Fluglinie in Bewegung
gesetzt. Ich möchte mich recht
herzlich bedanken, da ich alleine
ziemlich lange und auch ineffizi-
ent geschrieben und telefoniert
habe.
Andreas W., Graz
Reisereklamation
Wir sind äußerst glücklich, we-
nigstens 15 Prozent der Reisekos-
ten vom Veranstalter zurück zu
bekommen, weil es für uns doch
ein sehr großer finanzieller Ver-
lust war.
Vasile R., Graz
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ZAK