ZAK Nov. 2014 ES_End - page 16

1.400 Euro
mehr Abfertigung
Fragen kostet nichts, kann
aber viel Geld bringen. So
erging es einer jungen Stei-
rerin, die während ihrer El-
ternteilzeit kündigte und die
Berechnung ihrer Abfertigung
von der AK überprüfen ließ.
Mag. Birgit Klöckl fand rasch
gleich zwei Rechenfehler, und
so bekam die Arbeitnehmerin
1.400 Euro netto mehr an
Abfertigung. Der Arbeitgeber
zeigte sich sofort einsichtig.
Generell besteht nach dem
Modell Abfertigung alt, also
bei einem Dienstverhältnis,
das vor dem 1. Jänner 2003
Bei der Auflösung von Dienstverhältnissen
während
Karenz oder Elternteilzeit kommt es oft zu Fehlern bei der
Berechnung der Abfertigung. Die AK rechnet für Sie nach.
D
ie Aufgabe klang span-
nend: Um die Entwick-
lung der hausinternen Teams
intensiver mitgestalten zu
können, durften zwei Beschäf-
tigte eines Unternehmens
eine Ausbildung zum Media-
tor, also zum professionellen
Streitschlichter, machen. Das
Interesse in der Belegschaft
war groß, und die einzige
Vorgabe der Geschäftsführung
war, die Fortbildung sollte
jeweils von einem Mann und
einer Frau absolviert werden.
Der Mann war schnell gefun-
den, bei den Frauen kamen
jedoch zwei in die nähere
Auswahl. Letztlich wurde
entschieden, dass die jüngere
Kollegin zum Zug kommen
sollte, denn bei einer 50-Jähri-
gen würde sich die Investition
nicht mehr lohnen.
„Damit hat das Unternehmen
klar gegen das Gleichbehand-
lungsgesetz verstoßen“, erklärt
AK-Gleichstellungsreferentin
Mag. Bernadette Pöcheim.
Schon zu alt für eine Fortbildungsmaßnahme? Im Arbeitsleben darf man keineswegs aufgrund des Alters
benachteiligt werden.
(Fotolia – contrastwerkstatt)
Für spätes
Lernen zu
Wenn Arbeitgeber ihren
Beschäftigten
eine Fort-
bildung verweigern, weil
sich das in deren Alter nicht
mehr lohnen würde, versto-
ßen sie damit gegen das
Gesetz.
begründet wurde, im Falle
einer Selbstkündigung kein
Abfertigungsanspruch. Für
Kündigungen während der
Elternteilzeit, die aufgrund
der Elternschaft ausgespro-
chen werden, existiert jedoch
eine Sonderregelung: Die be-
treffenden Mütter und Väter
haben Anspruch auf die halbe
Abfertigung, maximal jedoch
drei Monatsentgelte, basierend
auf der in den letzten fünf
Jahren geleisteten Arbeitszeit.
„Die Berechnung ist allerdings
für ArbeitnehmerInnen selbst
schwer nachzuvollziehen“,
so die AK-Expertin. „Es emp-
fiehlt sich daher, die Abfer-
tigung immer überprüfen zu
lassen.“ Zu beachten sind
auch mögliche günstigere
Regelungen im jeweiligen
Kollektivvertrag.
Einvernehmliche probieren
Nicht nur während der El-
ternteilzeit kann das Arbeits-
verhältnis unter besonderen
Umständen aufgelöst werden.
Während der arbeitsrecht-
lichen Karenz, die mit dem
zweiten Geburtstag des Kin-
des endet, gibt es die Möglich-
keit des Mutterschaftsaustrit-
tes. Dieser muss spätestens
drei Monate vor dem Ende
der angemeldeten Ka renz
Entgeltfestsetzung noch bei
Aus- und Weiterbildung.“ Ge-
rade in Zeiten, in denen sich
die Arbeitsbedingungen rasch
ändern, muss lebenslanges
„In gar keinen Belangen des
Arbeitslebens darf man auf-
grund seines Alters benach-
teiligt werden: Weder bei
einer Bewerbung noch bei der
Lernen gefördert werden.
15 Jahre als Mediatorin
Kommt es trotzdem zu einer
Diskriminierung aufgrund des
schriftlich mitgeteilt werden;
ein Musterformular dafür gibt
es auf der AK-Homepage. Auch
hier besteht Anspruch auf die
halbe Abfertigung, die jedoch
mit maximal drei Monatsge-
hältern begrenzt ist.
Selbs t wenn der Mut ter -
schaftsaustritt während der
Karenz und die Selbstkün-
digung während der Eltern-
teilzeit begünstigt behandelt
werden, empfiehlt die AK-
Juristin in jedemFall, vorab zu
versuchen, eine einvernehm-
liche Auflösung zu erzielen.
Dann besteht nämlich ein
Anspruch auf die ganze Ab-
fertigung, die zudem auf Basis
der Normalarbeitszeit vor der
Elternteilzeit berechnet wird.
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