ZAK Nov. 2014 ES_End - page 13

KONSUMENT
M
ein Freund, ich bitte
dich umHilfe. Ich bin in
Kiew und habe meine Tasche
samt Reisepass und Kreditkar-
te verloren. Die Botschaft ist
bereit, mich ohne Pass nach
Hause fliegen zu lassen. Jetzt
benötige ich allerdings noch
1.850 Euro für die Hotelrech-
nung und mein Flugticket.
Bitte überweise mir das Geld
via Western Union. Ich zahle
es dir nach meiner Ankunft
sofort zurück.“
Wer ein solches Mail von einer
Freundin oder einem Bekann-
ten erhält, bekommt schnell
Mitleid und ist bereit, eine
Bargeldüberweisung ans an-
dere Ende der Welt zu tätigen.
Leider steckt hinter demHilfe-
ruf meist ein Internetbetrüger,
der sich in private Mails hackt
und im Stil und imNamen des
Wenn Ihnen ein Freund
aus dem Ausland mailt, Sie mö-
gen ihm Geld schicken, weil ihm alles gestohlen worden sei,
seien Sie wachsam. Sonst werden am Ende Sie bestohlen.
Hilferuf
von
einem „Freund“
anderen Mails verschickt.
Reisende kontaktieren
Die Vorgehensweise ist der
AK leider gut bekannt. Daher
empfiehlt es sich, vor einer
Überweisung die (angeblich)
Reisenden noch einmal zu
kontaktieren und sich zu über-
zeugen, ob sie wirklich Hilfe
benötigen: per Telefon oder
einem Mail, das Fragen ent-
hält, die niemand außer dieser
Person beantworten kann.
Ist die Zahlung nämlich ein-
mal getätigt, gibt es keine
Möglichkeit mehr, das Geld
zurückzuholen. Eine Bar-
überweisung mittels Western
Union kann von jedem beho-
ben werden, der die Transakti-
onsnummer kennt: In keinem
Fall ist der Betrüger ausfindig
zu machen.
Verlustgeschäft
private
Pensionsvorsorge
Testkäufer des VKI haben
festgestellt, dass die Beratung
zur privaten Pensionsvorsorge
sehr zu wünschen übrig lässt.
Außerdem haben gerade dieje-
nigen, die eine nicht existenz-
sichernde Pension zu erwar-
ten haben, schon heute nicht
genug Geld zur Verfügung, um
sich eine teure Zusatzpension
zuzukaufen. Sie können nur
durch solidarische Pensions-
modelle vor der Altersarmut
bewahrt werden.
Selbst höher versichern
Es ist nicht zielführend, unser
Pensionssystem schlecht-
zureden: Im Vergleich zur
privaten Vorsorge ist es we-
sentlich vertrauenswürdiger.
Das zeigt eine Studie der AK
Wien, die kapitalgedeckte
Pensionssysteme mit dem
österreichischen vergleicht.
Keines dieser Modelle war
dem Umlageverfahren über-
legen. „Dauerhaft ist auf den
Finanzmärkten einfach kein
höherer Ertrag zu erzielen
als in der Realwirtschaft“, so
Battisti.
Positiv auf die Alterssicherung
wirkt es sich aus, wenn mög-
lichst alle in den Arbeitsmarkt
integriert sind. Schwarzarbeit
schwächt das System, und
Teilzeitarbeit bringt indivi-
duelle Verluste. Es empfiehlt
sich daher für Eltern, nach der
Familienphase wieder Vollzeit
arbeiten zu gehen. Wer zusätz-
lich vorsorgen möchte, hat die
Möglichkeit, freiwillig mehr
in die Pensionsversicherung
einzuzahlen und so ohne
Spesen und Nebenkosten eine
höhere Pension zu beziehen.
Auch die Beiträge zur be-
trieblichen Pensionsvorsorge
können durch private Zusatz-
zahlung aufgestockt werden.
Jede Variante der Alterssi-
cherung kostet ihr Geld. Der
Vergleich zeigt jedoch, dass
öffentliche Pensionssiche-
rungssysteme kostengünstiger
sind als private – und zudem
sozial verträglicher.
Ursula Jungmeier-Scholz
Neue Frist
bei alter
Rücktrittsbelehrung
Ein Telefonanbieter schloss
nach dem 13. Juni 2014 noch
einen Vertrag mit veralteter
Rücktrittsbelehrung ab. Somit
hatte die Kundin ein ganzes
Jahr Zeit für den Rücktritt.
Eine Steirerin hatte sich bei
dem Haustürgeschäf t eine
deutliche Senkung ihrer Tele-
fonkosten erwartet und einen
Vertrag unterschrieben. Beim
Anblick der nächsten Telefon-
rechnung fiel sie allerdings
aus allen Wolken. Sie erklärte
sofort schriftlich ihren Rück-
tritt – per eingeschriebenem
Brief. Als Antwort teilte ihr
die Telefongesellschaft mit,
der Rücktritt sei nicht fristge-
recht erfolgt, daher müsse der
Vertrag mindestens ein Jahr
lang laufen.
Die Arbeiterkammer sorgte
für eine erstaunliche Lösung:
„Die Telefongesellschaft hat
noch nach dem 13. Juni 2014,
mit dem das neue Gesetz in
Kraft getreten ist, ein For-
mular mit einer veralteten
Rechtsbelehrung über das
Rücktrittsrecht verwendet“,
erklärt AK-Experte Mag. Her-
bert Erhart. Die Höhe der Tele-
fonrechnung war unerheblich.
Aufgrund der fehlerhaften
Rücktrittsbelehrung gilt für
diese Konsumentin nämlich
ein Rücktrittsrecht von einem
ganzen Jahr. Ihre Vertrags-
kündigung ist somit eindeutig
zeitgerecht erfolgt; und das
hat nach Intervention der AK
auch die Telefongesellschaft
eingesehen.
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