Glauben ist gut – nachrechnen
ist besser. Unter diesemMotto
betrachtete ein steirisches
Paar die Endabrechnung ihres
Hypothekardarlehens mit gro-
ßer Skepsis. Eigentlich hätte
die Summe bei den stets fal-
lenden Zinsen doch viel nied-
riger sein müssen, dachten sie
sich. Und sie hatten Recht.
„Bei Krediten, die vor dem 1.
März 1997 abgeschlossen wur-
den, wurden immer wieder
Zinssenkungen von den Ban-
ken verspätet oder gar nicht
weitergegeben“, erklärt Mag.
Bettina Schrittwieser, Leiterin
des AK-Konsumentenschut-
zes. Daher hat die AK bereits
Ende der 90er-Jahre unzählige
Kredite nachberechnet und
zahlreichen Mitgliedern so
zu einer Verbesserung ihrer
finanziellen Situation verhol-
KONSUMENT
Immer noch werden
vor dem 1.3.1997 abgeschlossene
Kredite falsch abgerechnet. Nach Überprüfung durch die
AK erstattete die Bank einem Paar 12.000 Euro zurück.
fen. Vereinzelt existieren aber
immer noch Kredite, die nicht
überprüft wurden, wie das
Beispiel des Ehepaares zeigt.
AK rechnet nach
Nach Berechnungen der AK
hätten die Betroffenen ihrer
Bank 12.000 Euro zu viel be-
zahlt. Zunächst wollte sie das
Geldinstitut mit 5.000 Euro
abspeisen, letztlich hat die
Bank eingelenkt und die volle
Summe rückerstattet.
Allen Mitgliedern, die vor
dem 1.3.1997 einen Kredit ab-
geschlossen haben, der noch
läuft oder vor weniger als drei
Jahren ausgelaufen ist, bietet
die Arbeiterkammer die Mög-
lichkeit einer Nachberech-
nung. „Bei neueren Krediten
gibt es dieses Problem nicht“,
betont die AK-Expertin.
Alter Kredit
falsch
abgerechnet
D
ie Nachricht über das Pen-
sionskonto hat Tausende
verunsichert. Doch anstatt zu
betonen, dass die Pension ja
nur dann so niedrig ausfiele,
wenn gar keine Beitragszah-
lungen mehr geleistet wür-
den, lassen uns die Medien
glauben, es gäbe nur einen
einzigen Ausweg: die private
Pensionsvorsorge.
„Wegen der großen Verunsi-
cherung schließen viele Be-
troffene voreilig langfristige
Verträge ab – das sollte keines-
falls unbedacht geschehen“,
warnt AK-Expertin Mag. San-
dra Battisti. „Derzeit ist die
Nettorendite trotz der langen
Laufzeit dieser Produkte so
niedrig, dass sie nicht einmal
die Inflation abdeckt. Wer vor
Ablauf der Mindestbindung
aussteigenmöchte, weil er sich
die Raten nicht mehr leisten
Die Panikmache um die „Pensionslücke“
spielt
Versicherungen und Finanzdienstleistern in die Hände.
Doch die private Vorsorge ist nicht so gut wie ihr Ruf.
kann, zahlt außerdem extrem
hohe Spesen.“
Und das sind nicht wenige: Bei
den klassischen Lebensversi-
cherungen kündigt immerhin
die Hälfte der Kunden vor
Ende der Laufzeit.
Teuer und unübersichtlich
Aber auch ohne vorzeitigen
Ausstieg sind kapitalgedeckte
private Vorsorgesysteme teuer.
Die Spesen und Verwaltungs-
kosten sind hoch. Auch die
Finanzdienstleister sahnen
satte Provisionen ab. Zudem
hat sich schon vor der Finanz-
krise gezeigt, wie anfällig Ver-
anlagungen am Kapitalmarkt
auf Wirtschaftsabschwünge
reagieren; und der Kunde
trägt das volle Risiko. Laien
haben kaum die Möglichkeit,
eine echte Übersicht über
die Produkte zu gewinnen.
Gutscheine
für
Diebstahlsvorwurf
Eine Frau nigerianischer Her-
kunft wurde des Diebstahls
verdächtigt, weil sie ohne Ein-
kauf ein Geschäft verlassen
hatte. Nach mehreren Anläu-
fen bekam sie Schadenersatz.
Zwei Verkäuferinnen hatten
die Frau auf offener Straße
beschuldigt, etwas gestohlen
zu haben. Dabei fielen belei-
digende Worte, die klar mach-
ten, dass die Ursache für den
Diebstahlsverdacht in ihrer
Hautfarbe lag. Nach Durch-
sicht aller Taschen war klar,
dass die Betroffene nichts
gestohlen hatte.
Diesen Vorfall wollte die Frau
nicht einfach hinnehmen. Sie
wandte sich mit Unterstüt-
zung einer Hilfsorganisation
an die Gleichbehandlungsan-
waltschaft. Die Firmenleitung
zeigte sich allerdings wenig
einsichtig, daher prüfte die
Gleichbehandlungskommis-
sion den Fall. Dabei wurde
eine Belästigung aufgrund der
ethnischen Zugehörigkeit fest-
gestellt und die Zahlung eines
Schadenersatzes empfohlen.
Da das Schuldbewusstsein
auf Seiten des Unternehmens
nicht besonders groß war,
musste die Gleichbehand-
lungsanwa ltscha f t erneut
eingreifen. Schließlich wur-
den Gutscheine im Wert von
720 Euro angeboten und die
Betroffene akzeptierte diesen
Versuch der Wiedergutma-
chung. Fraglich ist, ob sie
noch einmal in dieses Ge-
schäft einkaufen gegangen ist.
Fotolia – Sergey Nivens
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ZAK